Bestellung

Bestellung

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Be|stel|lung [bə'ʃtɛlʊŋ], die; -, -en:
1.
a) Auftrag zur Lieferung von etwas:
eine Bestellung auf/über 20 Exemplare; die Bestellung von Büchern; Bestellungen aufgeben, ausführen; etwas auf Bestellung anfertigen, liefern; eine Bestellung entgegennehmen.
Syn.: Anforderung.
Zus.: Sammelbestellung, Kartenbestellung; Zimmerbestellung.
b) bestellte Ware:
Ihre Bestellung ist eingetroffen.
2. Botschaft:
eine Bestellung ausrichten.
Syn.: Kunde, Meldung, Mitteilung, Nachricht, Neuigkeit.
3. das Bestellen (3): die Bestellung eines Gutachters, Vormundes.
Syn.: Berufung, Ernennung.
4. das Bestellen (4): die Bestellung der Felder.
Zus.: Bodenbestellung.

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Be|stẹl|lung 〈f. 20
1. das Bestellen (Buch\Bestellung, Feld\Bestellung)
2. Auftrag zur Lieferung
● \Bestellung eines Vormundes ● eine \Bestellung aufgeben etwas bestellen; eine \Bestellung annehmen, notieren ● schriftliche, telefonische \Bestellung ● auf Ihre \Bestellung hin teilen wir Ihnen mit, dass ...; auf \Bestellung von Herrn X; bei \Bestellung bitte die Größe, Nummer angeben; laut \Bestellung vom 16.10.; \Bestellung von Briefen; \Bestellung zum Richter

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Be|stẹl|lung , die; -, -en [mhd. bestellunge]:
1.
a) Auftrag zur Lieferung von etw.:
eine B. auf/über zwanzig Exemplare;
eine B. von Büchern/(selten:) für Bücher;
es gingen viele -en ein;
die B. läuft (wurde weitergeleitet);
-en aufgeben, annehmen, ausführen;
die Kellnerin nahm unsere B. entgegen (nahm auf, was wir zu essen u. trinken wünschten);
etw. auf B. anfertigen;
b) bestellte Ware:
Ihre B. ist eingetroffen.
2. Botschaft, Nachricht:
-en ausrichten.
3. das Bestellen (4):
die B. einer Gutachterin, eines Vormundes;
B. als/zum Schiedsrichter.
4. das Bearbeiten:
die rechtzeitige B. der Felder.

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Bestellung,
 
Aufforderung eines Unternehmens an seinen Lieferanten oder eines Kunden an ein Unternehmen, die gewünschte Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Die Kosten einer Bestellung im betriebswirtschaftlichen Sinn (Bestellkosten) umfassen alle Aufwendungen für einen Beschaffungsvorgang. Dazu zählen v. a. Kosten in den Bereichen Disposition, Einkauf, Warenannahme und -prüfung sowie Kosten für Verbuchung der Zugänge, Prüfung der Rechnung und Zahlung. Die Bestellkosten werden durch Divisionskalkulation ermittelt und sind eine wichtige Kennzahl für die Berechnung der optimalen Bestellmenge. Der Bestand an offenen Bestellungen (Bestellbestand) kann auf interne Fertigungsaufträge (z. B. vom Lager oder verschiedenen Abteilungen) oder auf externe Bestellungen von Lieferanten oder Kunden zurückgehen. Eine Fertigung auf Bestellung wird als Bestellproduktion (Auftragsproduktion) bezeichnet.

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Be|stẹl|lung, die; -, -en [mhd. bestellunge]: 1. a) Auftrag zur Lieferung von etw.: eine B. auf/über zwanzig Exemplare; eine B. von Büchern / (selten:) für Bücher; es gingen viele -en ein; die B. läuft (wurde weitergeleitet); -en aufgeben, annehmen, ausführen; Dann erschien ein Kellner und nahm ihre B. entgegen (nahm auf, was sie zu essen u. trinken wünschten; Simmel, Affäre 70); etw. auf B. anfertigen; Die Zapparoni-Werke bauten Roboter ... Sie lieferten sie auf besondere B. (Jünger, Bienen 8); ∙ Hast du die B. ... auf allerlei Holzware gemacht (Mörike, Mozart 264); b) bestellte Ware: Ihre B. ist eingetroffen. 2. a) jmd., der [zum Arzt] bestellt ist: der Arzt hatte noch zwei -en; b) (veraltet) Verabredung: er hat heute Abend noch eine B. 3. Botschaft, Nachricht: -en ausrichten. 4. das Bestellen (4): die B. eines Gutachters, Vormundes; Für die Lösung des politisch ebenso bedeutsamen wie schwierigen Problems der B. der Berufsrichter bestehen generell folgende Möglichkeiten (Fraenkel, Staat 107). 5. das Bearbeiten: die rechtzeitige B. der Felder; die Ausstellung landwirtschaftlicher Gerätschaften und Maschinen ..., versehen mit allem, was zur B. des Ackers dient (Th. Mann, Hoheit 115). ∙ 6. a) das Bestellen (6 a), Verwaltung: Die Tochter gab er, gab des Reichs B. ihm (Goethe, Faust II, 8858); b) Besorgung (2), ↑Erledigung (b): Über dem Anziehen und allerlei -en fürs Haus in meiner Abwesenheit habe ich vergessen, meinen Kindern ihr Vesperbrot zu geben (Goethe, Werther I, 16. Junius).

Universal-Lexikon. 2012.

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